TOP 3 · Beschluss über einen Baurechtsvertrag zur Errichtung der Kinderkrippe
Beschluss über einen Baurechtsvertrag zur Errichtung der Kinderkrippe
Der Vertrag wurde einstimmig mit Zusatz beschlossen: Einhaltung aller relevanten Bauabwicklungsgesetze und Wirksamkeit erst nach positiver Prüfung durch UVS beziehungsweise Vergaberechtler. Die SG-Ennstal-Kostenaufstellung war Vorgabe; Vertragsdauer sollte von 50 auf 25 Jahre reduziert werden. Die rechtliche Prüfung wurde hier nicht als bereits abgeschlossen dokumentiert.
Ergebnis: Einstimmig unter rechtlichem Prüfungsvorbehalt beschlossen.
- Datum
- 2010-09-15