TOP 5 · Beschluss über die Änderung der ortspolizeilichen Verordnung gem. § 41 Stmk. GO (Mähverpflichtung)

Beschluss über die Änderung der ortspolizeilichen Verordnung gem. § 41 Stmk. GO (Mähverpflichtung)

Die Verordnung ab 01.05.2012 wurde einstimmig beschlossen. Nichtlandwirtschaftliche Grundstücke sollten mindestens zweimal jährlich bis 15. Juni und 30. August gemäht oder gegen Verwilderung gepflegt werden. Landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücke waren ausgenommen.

Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Datum
2012-03-28