TOP 7 · Beratung und Beschlussfassung über die Voranschläge 2023 gem. § 35 Abs. 5 StFWG i.d.g.F.:

Beratung und Beschlussfassung über die Voranschläge 2023 gem. § 35 Abs. 5 StFWG i.d.g.F.:

Die aufgeführten Punkte waren angekündigt; ihre Behandlung und Ergebnisse sind nicht belegt.

Datum
2022-12-12