TOP 8 · Beschluss über den Vertrag über die öffentliche Wiedergabe von Filmen in Schulen – Vergütung nach § 56c UrhG
Beschluss über den Vertrag über die öffentliche Wiedergabe von Filmen in Schulen – Vergütung nach § 56c UrhG
Der Vertragsbeitritt wurde einstimmig genehmigt. Die Quelle nennt Kosten von 0,60 Cent je Kind und Schuljahr sowie rückwirkend vier Schuljahre; diese ungewöhnliche Einheit wird nicht stillschweigend in Euro umgewandelt.
Ergebnis: Einstimmig beschlossen.
- Datum
- 2010-09-15